Bereits vor ungefähr einem Jahr hatte die Bundesregierung Studierenden sowie Fachschüler:innen eine Einmalzahlung von 200 Euro versprochen, um der Energiekrise gegenzusteuern. Doch nun, rund zwei Wochen vor Ende der Frist, hat jede:r vierte Studierende die Energiepreispauschale noch nicht beantragt.
Sie sollte die große Entlastung für Studierende in der Energiekrise sein: die Energiepreispauschale, eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Rund 3,5 Millionen Studierende haben einen Anspruch auf die Leistung, beantragt wird sie auf einer eigens dafür eingerichteten Plattform. Doch bisher hat rund jede:r vierte Berechtigte, etwa 800.000 Studierende, keinen Antrag gestellt.
Doch woran liegt es? Thomas Jarzombek, bildungspolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, fordert gegenüber der "Rheinischen Post": "Hier wäre eine Studie sinnvoll, um besser zu verstehen, ob tatsächlich kein Bedarf bestand oder andere Gründe vorliegen, wie etwa schlechte Informationen oder komplizierte Verfahren."
Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler erhalten – auf Antrag – eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro. Anspruch auf das Geld haben knapp drei Millionen Studierende und 450.000 Fachschüler:innen in Deutschland. Die einzige Bedingung: Man muss am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule immatrikuliert oder Schüler:in in einer Fachschulklasse (gewesen) sein.
Für die Beantragung des Zuschusses hat das Bundesland Sachsen-Anhalt mit www.einmalzahlung200.de eine digitale Plattform entwickelt. Seit dem 15. März sollen alle Student:innen und Fachschüler:innen (unabhängig davon, ob sie BAföG bekommen oder nicht) von ihren Hochschulen beziehungsweise Schulen Zugangsdaten für die Website erhalten. Mit diesen können sie ein "Bund ID-Konto" erstellen sowie ihre Kontoverbindung angeben. Bis dahin solltest Du aber die Online-Ausweisfunktion Deines Personalausweises durch das nächste Bürgeramt aktivieren lassen. Diese ist nämlich für die Erstellung des "Bund-ID-Kontos" nötig. Unklar bleibt jedoch, wann das Geld auf dem Konto der Berechtigten sein wird.
Bekannt wurde zudem, dass die Einmalzahlung steuerfrei und (von Gerichtsvollzieher:innen) unpfändbar ist. Des Weiteren hat die Auszahlung keinen Einfluss auf die Höhe von anderen Sozialleistungen.
Wichtig: Das Bundesministerium warnt eindringlich vor Fake-Websiten. Wenn Du die Energiepreispauschale beantragen willst, dann kontrolliere, ob https://einmalzahlung200.de im Adressfeld deines Browsers steht, bevor Du Deine Daten einträgst.
Falls irgendetwas für Dich noch unklar sein sollte, dann findest Du unter www.einmalzahlung200.de die häufigsten Fragen und Antworten rund um die Auszahlung. Seit Mittwoch, 15. Februar, gibt es auch eine Hotline, bei der Du individuelle Fragen klären kannst.
Die Friedrich-Alexander-Universität hat ihren Studierenden bereits am 15. März eine Mail zugeschickt, die Dich instruiert. Über den Link auf eine Unterseite der FAU wirst Du Schritt für Schritt konkret angeleitet, wie Du den Antrag zu stellen hast, damit er erfolgreich wird.
Den Online-Antrag müssen Studierende bis spätestens 30. September 2023 einreichen.
Auch ehemalige Studierende, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 noch immatrikuliert waren, sind grundsätzlich antragsberechtigt, auch wenn sie jetzt bereits exmatrikuliert worden sind (zum Beispiel mit Wirkung zum Ende des laufenden Wintersemesters 2022/23, am 31. März 2023).