Neue EU-Richtlinie trifft Bahnreisende: Weniger Rechte bei Verspätungen und Ausfällen! Hier erfährst Du, was das für Deine nächste Zugreise bedeutet.
Ewige Wartezeiten an den Bahnhöfen, zahllose Verspätungen der Züge, Zugausfälle wegen zu viel Schnee, Wasser oder Wind. Oder, etwas mit den Schienen stimmt nicht. Die Ärgernisse über die Deutsche Bahn sind mittlerweile so bekannt wie die Bahn selbst. Seit dem 7. Juni 2023 gibt es nun einige Änderungen, zum Ärger vieler Bahnreisender. Die Deutsche Bahn hat die Rechte für Fahrgäst:innen wegen einer EU-Richtlinie geändert. Grund für den Ärger der Menschen: Die neuen Regelungen beschneiden die Rechte der Fahrgäst:innen bei Zugverspätungen und Bahnausfällen.
Grundsätzlich gilt jedoch nach wie vor: Wenn Du Dein Ziel der Zugreise nicht rechtzeitig erreichst, hast Du verschiedene Ansprüche:
Aber es gibt einen Haken: Mit der neuen Verordnung über Fahrgastrechte sind die Bahnunternehmen seit dem 7. Juni 2023 nicht mehr verpflichtet, eine Entschädigung zu leisten, wenn die Verspätung auf bestimmte "außergewöhnliche Umstände" zurückgeht, die außerhalb der Verantwortung der Bahn liegen. Zu diesen „außergewöhnlichen Umständen“ gehören Ausnahmesituationen wie heftige Unwetter, umfangreiche Naturdesaster oder ernste Gesundheitskrisen der Allgemeinheit. Ebenfalls nicht zur Entschädigung verpflichtet ist die Bahn bei „Handlungen Dritter“. Darunter fällt das unerlaubte Betreten der Schienen, der Diebstahl von Kabeln, Notlagen im Zug, polizeiliche Eingriffe, Sabotage oder Terrorakte. Auch bei Fehlern auf der Seite der Reisenden gibt es keinerlei Ansprüche gegenüber der Bahn.
Die Sorge steht im Raum, dass künftig bereits ein Wintereinbruch reichen könnte, um die Entschädigung auszuschließen. Was genau laut der Erklärung „extremes Wetter“ ist, wird nicht klar. Gregor Kolbe vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) befürchtet: "Die Bahnunternehmen werden das nun häufiger nutzen, um Forderungen abzulehnen." Laut Ansicht der Verbraucherzentrale handelt es sich bei den "Ausnahmesituationen" nicht um reguläre saisonale Wetterverhältnisse, wie beispielsweise Herbststürme.
Die Empfehlung der Bahn lautet, sich die Verspätung des Zuges von Mitarbeiter:innen bestätigen zu lassen. Mit dieser Bestätigung könne anschließend über die Website der Bahn oder in einem Servicecenter die Reise reklamiert werden. Ein Standard-Fahrgastrechte-Formular zum Ausfüllen ist auf den Online-Portalen hinterlegt. Im Zweifel empfiehlt die Bahn, bei einer Verspätung das Bahnpersonal nach dem Formular zu fragen.