Seit dem 1. Mai gelten angepasste Corona-Regeln bei Dir in Bayern. Einige Maßnahmen sind mittlerweile entfallen, in manchen Bereichen hast Du jedoch noch mit Einschränkungen zu rechnen.
Bereits ab dem 3. April gelten nur noch vergleichsweise wenige Vorgaben, der sogenannte Basisschutz. Die Corona-Maßnahmen stehen in der sechzehnten bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV). Neu seit dem 1. Mai: Nun gibt es keine Testpflicht mehr in Schulen und Kindergärten. Der Besuch ist wieder ohne Einschränkungen möglich.
Das Wichtigste aber gleich zu Beginn - bei all dem Schwierigen und Schweren nicht vergessen: Immer schön zuversichtlich, vorsichtig und solidarisch bleiben!
Vielerorts ist das Tragen einer Maske freiwillig, an einigen bestimmten Stellen muss aber weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden.
a) In Arztpraxen
b) In Krankenhäusern und Einrichtungen für ambulantes Operieren sowie vergleichbaren Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
c) In Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken
d) In voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen
e) In Gebäuden und Fahrzeugen von Rettungsdiensten
Wenn Du selbst infiziert bist:
Wenn Du befürchtest, an COVID erkrankt zu sein (weil Du zum Beispiel Kontakt zu einer infizierten Person hattest) und Dich Symptome, wie Fieber, Husten, Schnupfen oder der Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns belasten, dann rufe eine:n niedergelassene:n Ärzt:in oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst an. Schildere unbedingt Deine Symptome und Deine Befürchtungen und komme dann erst nach Absprache in die Praxis. Solltest Du auch bereits einen positiven Schnelltest haben, kannst Du ebenso bei einer Teststation einen kostenlosen PCR-Test machen.
Fünf Tage Isolation
In Bayern gilt seit dem 13. April, eine verkürzte Corona-Isolation. Eine Quarantäne-Pflicht gibt es nicht mehr. Solltest Du Dich mit Corona infiziert haben, dann kannst Du nach fünf Tagen Isolation auch ohne Freitesten wieder nach draußen. Wichtig dabei: Du musst mindestens 48 Stunden symptomfrei sein.
Wenn Du engen Kontakt zu einer infizierten Person hattest
Die Quarantänepflicht für enge Kontaktpersonen entfällt ebenfalls seit dem 13. April. Solltest Du also mit einer infizierten Person länger in einem Raum gewesen sein, dann musst Du nicht mehr für zehn Tage in Isolation. Regelmäßig testen und Rücksicht nehmen auf andere Menschen solltest Du dennoch.
Wann musst Du das Gesundheitsamt informieren?
Bei einem PCR-Test (egal ob positiv oder negativ) musst Du das Gesundheitsamt nicht informieren, die Testergebnisse werden nämlich automatisch an das Gesundheitsamt weitergeleitet. Anders ist das bei einem Schnelltest-Ergebnis: Solltest Dein Schnelltest positiv sein, dann musst Du Dich rechtlich gesehen unverzüglich in Quarantäne begeben, das Gesundheitsamt informieren und alsbald einen Termin für einen PCR-Test vereinbaren.
Wenn Du nach fünf Tagen ein negatives Schnelltestergebnis erhältst und mindestens seit 48 Stunden symptomfrei bist und aus der Isolation gehen kannst, dann musst Du auch darüber das Gesundheitsamt informieren. Am besten geht das über das Kontaktformular des Gesundheitsamtes (das reicht auch - Du musst in diesem Fall nicht extra anrufen).
Es gibt keine Orte mehr, für die im allgemeinen die 2G- oder 3G-Regel gilt. Konkret betrifft das unter anderem Veranstaltungen, Restaurants, Freizeiteinrichtungen, Hochschulen und viele andere Bereiche.
Ab dem 1. Mai wird nun auch die Maskenpflicht in Schulen aufgehoben, Testungen werden ebenso nicht mehr durchgeführt. Die 3G-Regelungen für Lehrkräfte und sonstige Schularbeiter:innen entfällt. Kitas dürfen bis Ende August freiwillig für die Kinder PCR-Pooltests anbieten.
In Alten- und / oder Pflegeheimen, Krankenhäusern oder anderen Einrichtungen, in denen besonders vulnerable Menschen leben, gilt weiterhin Maskenpflicht. Für Besucher:innen gilt: Jede:r muss einen tagesaktuellen negativen Schnelltest vorweisen können.
Wenn Du Dich noch weiter reinfuchsen möchtest, was die aktuellen Corona-Maßnahmen betrifft:
hier findest Du die bundesweiten Maßnahmen (auch in Gebärden- und leichter Sprache)